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Berichtsvorlage

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

12/0934 14.08.2013 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0934 dient der Information der Gremien über den aktuellen Stand des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, konkret hinsichtlich des sachlichen Teilplans für den großflächigen Einzelhandel. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungsperiode im Spätsommer 2013 zur Kenntnisnahme in den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss sowie die Verbandsversammlung vorgelegt.

Gegenstand der Vorlage ist die Feststellung der Rechtswirksamkeit des genannten Landesentwicklungsplans. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Rechtswirksamkeit des sachlichen Teilplans für den großflächigen Einzelhandel zur Kenntnis nimmt. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung der Regionalplanungsbehörde hat die Vorlage erstellt.

Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Kenntnisnahme der Rechtswirksamkeit keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge mit diesem Vorgang verbunden. Die zuständige Verwaltung hat die Information im Rahmen der laufenden Planungstätigkeit der Regionaldirektorin als Regionalplanungsbehörde bereitgestellt.

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