Überprüfung der Bereichsleitungen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 12.12.2010 zum TOP 2.1.2
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vom 13. Dezember 2010 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Tagesordnungspunkt 2.1.2 beschlossen. Der Antrag befasst sich mit der Überprüfung der Bereichsleitungen innerhalb der Struktur des Verbandes.
Der Beschluss umfasst drei wesentliche Punkte. Erstens fordert die Verbandsversammlung den Landesgesetzgeber dazu auf, das RVR-Gesetz dahingehend zu ändern, dass der Regionalverband die Anzahl der neben dem Regionaldirektor zu wählenden Bereichsleiter sowie den Zuschnitt der jeweiligen Bereiche eigenständig festlegen kann. Dies soll eine Angleichung an die Entscheidungskompetenzen von Kommunen und Landkreisen ermöglichen.
Zweitens wurde festgelegt, dass die Bereichsleitung für Wirtschaftsführung künftig auch die Verantwortung für den Bereich Kultur und Sport übernimmt, sofern dieser gemäß § 15 des RVR-Gesetzes optional gebildet wird. Drittens wurde beschlossen, die Stelle der Bereichsleitung Wirtschaftsführung entsprechend auszuschreiben. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind laut vorliegender Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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