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Fraktionsantrag

Änderung des RVR-Gesetzes Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 14.03.2011

12/0250-2 15.03.2011 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 12/0250-2 einen Antrag zur Änderung des RVR-Gesetzes eingebracht, der in der Verbandsversammlung der Regionalverband Ruhr (RVR) beraten wurde. Der Antrag umfasst drei zentrale Forderungen zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur und der demokratischen Legitimation des Verbandes.

Zunächst fordert die Fraktion die Verwaltung dazu auf, einen Evaluationsbericht über die Umsetzung der Änderungen des RVR-Gesetzes sowie des Landesplanungsgesetzes vorzulegen. Dieser Bericht soll Vorschläge zur Optimierung der gesetzlichen Änderungen enthalten. Ein Fokus soll dabei auf der organisatorischen Struktur liegen, da die Verwaltung der Aufgaben des Regionalrates nach wie vor auf drei verschiedene Behörden verteilt ist.

Des Weiteren richtet sich der Antrag an den Landesgesetzgeber mit der Bitte, das RVR-Gesetz dahingehend anzupassen, dass der Verband – analog zu Kommunen und Landkreisen – eigenständig über die Anzahl und den Zuschnitt der neben dem Regionaldirektor zu wählenden Bereichsleiter entscheiden kann.

Abschließend fordert die Fraktion den Landesgesetzgeber auf, in den entsprechenden Landesgesetzen die Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Direktwahl des Regionaldirektors einzuführen.

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