Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Beschlussvorlage

Planfeststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die geplante Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord in Dinslaken (3. Bauab-schnitt) hier: öffentlich-rechtlicher Vertrag (gem. § 13 Raumordnungsgesetz) zwischen der ThyssenKrupp Steel Europe AG und der Verbandsversammlung des RVR zur Trassensicherung der stillgelegten Trasse Lohbergbahn Duisburg / Dinslaken

12/0936 15.08.2013 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0936 darüber entscheiden, die Regionaldirektorin mit der Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu beauftragen. Dieser Vertrag basiert auf § 13 des Raumordnungsgesetz und ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die geplante Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord in Dinslaken (3. Bauabschnitt).

Gegenstand des Vertrages zwischen der ThyssenKrupp Steel Europe AG und der Verbandsversammlung des RVR ist die Sicherung der Trasse der stillgelegten Lohbergbahn, die zwischen Duisburg und Dinslaken verläuft. Ziel der Vereinbarung ist die Trassensicherung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Kontext der Deponieerweiterung.

Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.

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