Erste Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung -; Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 14 Absatz 2 Landesplanungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0067 die erste Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen zum Thema Energieversorgung zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf dem Beschluss der Landesregierung vom 2. Februar 2010, das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes durchzuführen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen dazu angehalten, bis zum 15. Juli 2010 Stellungnahmen einzureichen. Da der Regionalverband Ruhr als Träger öffentlicher Belange sowie die Verbandsversammlung in diesem Verfahren als Beteiligte gelistet sind, wurde beschlossen, die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr mit der Erarbeitung einer entsprechenden Stellungnahme zu beauftragen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100316163654
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100316163716
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20100316165229