6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Gebiet der Städte Datteln und Waltrop; Genehmigung gemäß § 20 Abs. 7 Landesplanungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung befasst sich mit der 6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, der die Gebiete der Städte Datteln und Waltrop umfasst. Die vorliegende Berichtsvorlage dient dazu, die Änderung der Verbandsversammlung zur Kenntnis zu bringen.
Der Regionalrat der Bezirksregierung Münster hat diese Änderung am 28. September 2009 beschlossen. Ziel der Anpassung ist es, die bisherige Kennzeichnung als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich für flächenintensive Großvorhaben flächenmäßig zu reduzieren. Zudem soll die spezifische Zweckbindung für Kraftwerke und dazugehörige Nebenbetriebe aus der Planung herausgenommen werden. Die Änderung umfasst sowohl zeichnerische Anpassungen als auch textliche Zielvorgaben.
Da der betreffende Kraftwerksstandort im Landesentwicklungsplan NRW verzeichnet ist, wurde ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 24 Landesplanungsgesetz durchgeführt. Die Landesregierung hat die 6. Änderung nach Abschluss dieses Verfahrens genehmigt. Dabei wurde jedoch ein spezifischer Teil des textlichen Ziels 16.2, welcher die Möglichkeit von Verbundlösungen vorsah, von der Genehmigung ausgenommen. Die Genehmigung der Änderung erfolgte gemäß § 20 Abs. 7 Landesplanungsgesetz. Finanzielle Auswirkungen durch diese Änderung werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 21603100092
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100316171548
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100317103020