RFNP-Änderungen – Benehmensherstellung nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlG
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0761 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlG bezüglich Änderungen der regionalplanerischen Festlegungen im Regionalen Flächennutzungsplan. Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend.
Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der regionalplanerischen Festlegungen, konkret im Bereich der Nummer 01 BO, welche den Gartenmarkt Wattenscheider Hellweg betrifft. Die Verbandsversammlung wird dazu aufgerufen, sich den Stellungnahmen der Verwaltung anzuschließen, die als Grundlage für die Änderung dienen.
Der Vorgang durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der vorberatenden Beratung im Planungsausschuss am 13. Februar 2013, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 4. März 2013, bis hin zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung in der Verbandsversammlung am 15. März 2013. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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