Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Beschlussvorlage

Entwurf der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz - Stellungnahme des RVR als Regionalplanungsbehörde

12/0113-2 17.06.2010 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2010 über die Stellungnahme zum Entwurf der Durchführungsverordnung zum Landesplanungsgesetz entschieden. Die Vorlage 12/0113-2 sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Stellungnahme des Regionalverbandes als Regionalplanungsbehörde zustimmt. Zudem wurde beschlossen, die Verwaltung anzuweisen, die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft der RFNP-Städte in die bestehende Stellungnahme des Regionalverbandes einzuarbeiten. Die Verwaltung wurde ferner beauftragt, das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen über diesen Beschluss zu informieren.

Gegenstand der Vorlage ist die inhaltliche Ausgestaltung der gewerblichen Nutzung in Allgemeinen Siedlungsbereichen. Der Regionalverband hatte in der ursprünglichen Stellungnahme vorgeschlagen, die zulässigen gewerblichen Nutzungen an der Definition der Baunutzungsverordnung auszurichten und auf nicht störendes Gewerbe zu beschränken, um eine einheitliche Anwendung zwischen Regionalplanung und Bauleitplanung zu gewährleisten. Die Planungsgemeinschaft der RFNP-Städte hat jedoch Bedenken angemeldet, dass diese Einschränkung die wirtschaftliche Entwicklung im Ruhrgebiet beeinträchtigen und die für die Region typischen Gemengelagen aus Wohnen und Arbeiten gefährden könnte. Die Planungsgemeinschaft fordert daher, an der bisherigen Formulierung der „wohnverträglichen“ Nutzung festzuhalten.

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