7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster „Teilabschnitt Emscher-Lippe“ zur Festlegung eines Kraftwerksstandortes auf dem Gebiet der Stadt Datteln – Antrag auf Einleitung des Zielabweichungsverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0841 befasst sich mit der 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, konkret des Teilabschnitts Emscher-Lippe. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung eines Kraftwerksstandortes auf dem Gebiet der Stadt Datteln sowie der Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 16 Landesplanungsgesetz.
Die Verbandsversammlung soll den Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Ausgleich der Meinungen zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Zielabweichungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zu beantragen. Im Rahmen dieses Prozesses soll die Regionalplanungsbehörde die von den Fachbehörden vorgebrachten Empfehlungen zur Rechtssicherheit der FFH-Verträglichkeitsprüfung prüfen und die Ergebnisse der Landesplanungsbehörde mitteilen.
Die endgültige Entscheidung über nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken soll durch die Verbandsversammlung im Rahmen der abschließenden Beschlussfassung erfolgen, wobei die Ergebnisse der fachlichen Prüfung der Fachbehörden einzubeziehen sind. Darüber hinaus wird die Regionaldirektorin beauftragt, nach Prüfung der Empfehlungen der Fachbehörden den vorliegenden raumordnerischen Vertrag mit dem Vorhabenträger im Auftrag und im Namen des Regionalrates abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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