Planfeststellungsverfahren gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmeleitungsanlage vom noch im Planungsverfahren befindlichen Neubau des Kraftwerks Datteln 4 über Castrop-Rauxel bis Recklinghausen-Grullbad Hier: Beteiligung gemäß § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0633 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren gemäß § 20 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gegenstand des Verfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer Fernwärmeleitungsanlage, die vom Neubau des Kraftwerks Datteln 4 über Castrop-Rauxel bis nach Recklinghausen-Grullbad führen soll. Das Projekt befindet sich derzeit noch im Planungsverfahren.
Im Rahmen der Vorlage wird die Beteiligung gemäß § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) thematisiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, diese Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster zu übermitteln.
Die Vorlage war für die Beratungsfolge in den Umweltausschuss, den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung im September 2012 erfolgen sollte. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Dokument ist der Verbandsausschuss.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 21807100758
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120718121003
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120718091652
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20120718091541
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20120726140400