Regenerative Energien auf Grundstücken des RVR
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat in der Beschlussvorlage 12/0172 die Verwaltung damit beauftragt, die Eigentumsflächen des Regionalverbands Ruhr (RVR) auf ihre Eignung zur Gewinnung regenerativer Energien zu prüfen. Ziel ist es, bei entsprechender Eignung Projekte in Zusammenarbeit mit externen Partnern oder Investoren zu realisieren.
Der Verband verfügt über einen Grundbesitz von nahezu 17.000 Hektar, der größtenteils aus unbebauten Freiflächen besteht. Die Vorlage verweist auf die europäischen und nationalen Ziele zur Förderung erneuerbarer Energien sowie auf die Bedeutung des Klimaschutzes. In der Vergangenheit wurden bereits Projekte wie Windkraftanlagen auf Halden oder die energetische Nutzung von Grubengas umgesetzt.
Die Prüfung der Flächen soll verschiedene Bereiche abdecken. Dazu gehören die Errichtung von Windkraftanlagen auf Halden oder in Waldflächen sowie die Nutzung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Konversionsflächen. Zudem sollen die Möglichkeiten zur energetischen Nutzung von Erdwärme, Grubenwasser und Grubengas untersucht werden. Da auf dem Verbandseigentum mindestens fünf ehemalige Bergwerksschächte liegen, ist die Klärung der Nutzungspotenziale für Geothermie und Grubenwasser Bestandteil der Prüfung. Auch die Einbindung von Biomasse wird im Kontext der regionalen Energiepolitik betrachtet. Die Verwaltung soll die Eignung der Flächen systematisch bewerten, um künftige Kooperationen mit Unternehmen der Energiewirtschaft zu ermöglichen.
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