Ausschreibung der Stelle der Bereichsleitung II Wirtschaftsführung / Wiederwahl
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0233 über die Besetzung der Bereichsleitung II Wirtschaftsführung entschieden. Die Vorlage sah zwei alternative Handlungsoptionen vor: die Durchführung einer Stellenausschreibung unter Einbeziehung des Bereichs Wirtschaftsführung oder die Wiederwahl des bisherigen Bereichsleiters.
Im Rahmen der Alternativoption wurde die Wiederwahl des amtierenden Bereichsleiters nach § 16 Abs. 1 S. 3 RVRG vorgeschlagen. Diese Maßnahme würde das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis nach Ablauf der aktuellen Dienstzeit am 31. Mai 2011 auf Basis eines neuen Dienstvertrages um weitere sechs Jahre fortsetzen. Die Eingruppierung des Bereichsleiters erfolgt für den Zeitraum der Wiederwahl in die Besoldungsgruppe B6, wobei die Einstufung unter Berücksichtigung des Aufgabenumfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben erfolgt.
Die Vorlage hielt zudem fest, dass durch die Fortsetzung des Dienstverhältnisses kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen entsteht. Die zuständige Verwaltung verwies darauf, dass detaillierte Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Sitzung der Verbandsversammlung dargelegt werden können. Die Federführung der Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
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Dokumente
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