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Berichtsvorlage

Förderung auf der Grundlage a) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa), b) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW – FöBS), c) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz (Art. 57 Richtlinien – ELER), d) des Programms Erlebnis.NRW, NRW-EU Ziel 2-Programm 2007 – 2013 (EFRE) e) des Ökologieprogramms Emscher-Lippe (ÖPEL), NRW-EU Ziel 2 Programm 2007 – 2013 (EFRE) f) des Projekts Naturparkschau 2012

12/1093 20.02.2014

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 12/1093 dient der Information des Umweltausschusses des Regionalverbands Ruhr über verschiedene Förderprogramme im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege. Die Vorlage wurde im Namen der Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.

Der Inhalt der Vorlage umfasst die Darstellung von Fördermöglichkeiten auf Basis unterschiedlicher Richtlinien und Programme. Hierzu zählen die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (FöNa) sowie die Richtlinien zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW (FöBS). Des Weiteren werden die Richtlinien zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz (Art. 57 Richtlinien – ELER) sowie das Programm Erlebnis.NRW (NRW-EU Ziel 2-Programm 2007–2013, EFRE) aufgeführt. Ebenfalls Bestandteil der Vorlage sind das Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) aus dem Rahmen des EFRE-Programms sowie das Projekt Naturparkschau 2012.

Die Vorlage wurde im Rahmen der Vorberatung für die Sitzung des Umweltausschusses am 14. März 2014 vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Sitzungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen. Die Erstellung der gemeinsamen Sitzungsvorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.

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