77. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zur Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem 'Zeus-Gelände' in der Stadt Duisburg - Aufstellungsbeschluss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Aufstellung der 77. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf beschließen. Gegenstand der Vorlage 12/0767 ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem sogenannten „Zeus-Gelände“ in der Stadt Duisburg.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen festzulegen. Gleichzeitig sollen nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken zurückgewiesen werden. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die aufgestellte Regionalplanänderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, der federführend zuständig ist, bis zur abschließenden Beratung in der Verbandsversammlung. Finanzielle Auswirkungen werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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