Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die ABS 46/2 Dreigleisigen Ausbau der Strecke Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 Dinslaken -Anhörungsverfahren Hier: Stellungnahme des Regionalverbandes Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0768 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) für den dreigleisigen Ausbau der Strecke zwischen der Grenze Deutschland/Niederlande, Emmerich und Oberhausen. Konkret geht es um den Planfeststellungsabschnitt 1.3 im Bereich Dinslaken und das damit verbundene Anhörungsverfahren sowie die Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr (RVR).
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits vom Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen Verbandsgremien der Position ebenfalls zustimmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragte, den Vorbehalt der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber der Stellungnahme aufzuheben.
Die Vorlage durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der vorberatenden Beratung im Planungsausschuss am 13. Februar 2013, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 4. März 2013, bis hin zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung am 15. März 2013. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für den Regionalverband Ruhr entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 22101100946
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130124144025
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130128150228