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Fraktionsantrag

Änderungen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE im RVR zu den Beteiligungsrichtlinien (siehe Drucksache 12/0042-3)

12/0615 21.05.2012 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Drucksache 12/0615 liegt ein Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der Änderungen an den Beteiligungsrichtlinien des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf Ergänzungen und Modifikationen zu einem bereits bestehenden Änderungsantrag.

Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird vorgeschlagen, die Änderung zu Teil A 1.3.1 sowie die Änderung zu Teil A 2.9 entfallen zu lassen. Stattdessen sollen spezifische Regelungen in die Gesellschaftsverträge der Beteiligungen aufgenommen werden. In Teil A 2.1.4 soll festgelegt werden, dass Geschäfte und Rechtshandlungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Aufsichts- oder Verwaltungsrates beziehungsweise der Verbandsversammlung bedürfen.

Ein weiterer Punkt betrifft Teil A 2.2.4. Hier soll verankert werden, dass die Mitglieder der Aufsichts- oder Verwaltungsräte regelmäßig Fortbildungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben absolvieren können. Die Kosten für diese Maßnahmen sollen von der jeweiligen Gesellschaft bis zu einer festzulegenden Höhe erstattet werden.

Zudem soll unter dem neuen Punkt 2.10 die Öffentlichkeit von Sitzungen der Aufsichts- oder Verwaltungsräte geregelt werden. Soweit rechtlich zulässig, sollen die Sitzungen öffentlich stattfinden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur bei Bedarf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Betriebsgeheimnissen oder berechtigten Geheimhaltungsinteressen Dritter sowie bei Verweigerung der Aussage in öffentlicher Runde möglich. Über den Ausschluss entscheidet der Aufsichts- oder Verwaltungsrat mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Verbandsausschuss ist für die Vorberatung zuständig.

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