Wahl des Regionaldirektors aufgrund erfolgter Ausschreibung / Beschluss über Ausschreibung und Verlängerung der Amtszeit des Regionaldirektors
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0238 des Verbandsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Position des Regionaldirektors des Regionalverbandes Ruhr. Die aktuelle Amtszeit des amtierenden Regionaldirektors endet planmäßig zum 28. Februar 2011.
Die Vorlage sieht zwei Handlungsoptionen vor. Auf Grundlage einer bereits erfolgten Ausschreibung kann die Verbandsversammlung die Wahl des Regionaldirektors vornehmen. Alternativ wird die Entscheidung über eine erneute Ausschreibung sowie über die Verlängerung der aktuellen Amtszeit des Regionaldirektors vorgeschlagen. Im Falle einer Verlängerung soll das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis auf Basis eines neuen Dienstvertrages fortgesetzt werden. Dieser Vertrag soll eine Klausel enthalten, die eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses unter Wahrung der Versorgungsanwartschaften zum Zeitpunkt des Amtsantritts einer Nachfolge ermöglicht.
Hinsichtlich der Besoldung wird vorgeschlagen, den Regionaldirektor unter Berücksichtigung der Aufgabenkomplexität und der Bedeutung des Amtes für die Dauer der Wiederwahl in die Besoldungsgruppe B9 einzustufen. Während der Fortsetzung des Dienstverhältnisses besteht kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und zur Beschlussfassung in die Verbandsversammlung eingeleitet.
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