Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün liegt die Beschlussvorlage 12/0991 zur Entlastung des Betriebsleiters vor. Die Vorlage basiert auf der rechtlichen Grundlage des § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass dem Betriebsleiter des RVR Ruhr Grün durch den Betriebsausschuss die Entlastung erteilt wird. Aus den Unterlagen geht hervor, dass mit diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder jährliche Folgekosten für den Haushalt zu verzeichnen. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage zur Beratung für die Sitzung des Betriebsausschusses am 8. November 2013 vorbereitet.
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