RFNP-Änderungen - Benehmensherstellung nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlG
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0642 befasst sich mit der Herstellung des Benehmens gemäß § 39 Abs. 3 Nr. 1 LPlG bezüglich Änderungen der regionalplanerischen Festlegungen im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP). Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung den Stellungnahmen der Verwaltung anschließt. Diese Stellungnahmen beziehen sich auf spezifische Änderungen an verschiedenen Standorten innerhalb der regionalplanerischen Festlegungen. Konkret sind Änderungen für die Bereiche 05 BO Bövinghauser Straße, 14 OB Rechenacker / Samlandstraße, 15 OB Dinnendahlstraße / Bronkhorststraße sowie 16 E Krupp-Gürtel: Altendorfer Straße / Dickmannstraße Gegenstand der Vorlage.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 3. September 2012 sowie im Verbandsausschuss am 13. September 2012 vor, bevor die Verbandsversammlung am 24. September 2012 über den Beschluss entscheidet. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 22407100770
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120724091258
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120724091310
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20120724091326
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20120724091336
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20120724091345
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20120724091356