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Beschlussvorlage

81. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Stadt Voerde, Änderung und Erweiterung eines Bereichs in gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Zweckbindung - Standort des kombinierten Güterverkehrs (Erarbeitungsbeschluss)

12/1105 25.02.2014 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) beschließen. Gegenstand der Vorlage 12/1105 ist die Anpassung eines Gebiets im Bereich des Hafens Emmelsum in der Stadt Voerde. Ziel der Änderung ist die Umwandlung eines Bereichs, der derzeit als Fläche für industrielle und gewerbliche Nutzungen, als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit Schutzfunktionen sowie als Gebiet zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze ausgewiesen ist, in eine Fläche für gewerbliche und industrielle Nutzung. Diese soll zweckgebunden als Standort für kombinierten Güterverkehr genutzt werden können.

Das Verfahren zur Erarbeitung der Planänderung basiert auf dem vorliegenden Entwurf. Im Rahmen des Verfahrens werden die nach dem Regionalplanungsgesetz beteiligten öffentlichen Stellen sowie betroffene Personen des Privatrechts dazu aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Monaten Stellungnahmen zum Entwurf und zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich vor, weitere Behörden und Stellen einzubeziehen. Parallel dazu ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Regionalplanänderung, der Begründung sowie des Umweltberichts beim Kreis Wesel und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten vorgesehen. Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zur beabsichtigten Änderung einzureichen. Der Verbandsausschuss ist für die Vorlage federführend.

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