Zielabweichungsverfahren von der Festlegung der zweckgebundenen Nutzung 'Erweiterung Möbelverteilzentrum' eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzung im Gebiet der Stadt Werne gemäß § 16 LPlG NRW Hier: Einvernehmen der Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0414 der Regionaldirektorin als Regionalplanungsbehörde sieht ein Zielabweichungsverfahren für ein Gebiet in der Stadt Werne vor. Gemäß § 16 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) wird der Verbandsversammlung das Einvernehmen beantragt, von der bisher festgelegten zweckgebundenen Nutzung abzuweichen.
Konkret geht es um die Änderung der Nutzung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB). Die bisherige Festlegung sah eine Erweiterung eines Möbelverteilzentrums vor. Durch das beantragte Verfahren soll diese zweckgebundene Nutzung zugunsten der Entwicklung von gewerblichen Bauflächen verändert werden können.
Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Oktober 2011 beschlussfähig ist. Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung liegt beim Verbandsausschuss.
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