7. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) zur Festlegung eines Kraftwerksstandortes auf dem Gebiet der Stadt Datteln ? Aufstellungsbeschluss ?
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 12/1026 dazu aufgerufen, die 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, zu verabschieden. Gegenstand der Änderung ist die Festlegung eines Kraftwerksstandortes auf dem Gebiet der Stadt Datteln.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Regionalplan gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes in der vorliegenden Fassung zu ändern. In diesem Zusammenhang nimmt die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin aus dem September 2012 erneut zur Kenntnis. Die im Verfahren vorgebrachten, nicht ausgeräumten Anregungen und Bedenken der Beteiligten sollen auf Grundlage der beigefügten Erwiderungsvorschläge zurückgewiesen werden. Die Verbandsversammlung hat sich zudem mit den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen auseinandergesetzt.
Nach der Verabschiedung der Änderung ist die Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde beauftragt, die 7. Regionalplanänderung gemäß § 19 Abs. 6 des Landesplanungsgesetzes bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für die Umsetzung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung zuständig.
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