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Beschlussvorlage

79. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort, Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für zweckgebundene Nutzungen und allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in GIB (Erarbeitungsbeschluss)

12/1003 28.10.2013 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/1003 sieht die Erarbeitung der 79. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) vor. Gegenstand der geplanten Änderung ist ein Gebiet innerhalb der Stadt Kamp-Lintfort, welches die Kohlenlagerfläche des Bergwerks West umfasst.

Das Ziel der Änderung ist die Umwandlung spezifischer Flächennutzungen. Konkret sollen ein Bereich für zweckgebundene Nutzungen, der für übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus vorgesehen ist, sowie ein Allgemeiner Siedlungsbereich und ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) überführt werden.

Das Verfahren zur Erarbeitung dieser Änderung soll auf Grundlage des beigefügten Entwurfs durchgeführt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden die in ihren Belangen berührten Stellen sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Den Beteiligten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung und zur Begründung abzugeben. Parallel dazu ist die öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung beim Kreis Wesel und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten vorgesehen, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die zuständige Regionalplanungsbehörde kann bei Bedarf weitere Behörden und Stellen in das Verfahren einbeziehen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Vorlage werden nicht ausgewiesen.

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