Wuppertal, 49. Flächennutzungsplanänderung – Dreigrenzen – Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB (IKEA)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 12/0716 befasst sich mit der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 49. Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet Dreigrenzen in Wuppertal. Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Planungsverfahren, das im Zusammenhang mit einem IKEA-Projekt steht.
Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung zuständig. Die vorgesehene Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Planungsausschuss am 26. November 2012 sowie im Verbandsausschuss am 6. Dezember 2012 vor, bevor die Vorlage in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2012 zur Beschlussfassung gelangt.
Der konkrete Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung, wie sie in der Anlage 2 der Vorlage aufgeführt ist, verabschiedet. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 23110100868
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121031094039
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20121031093739