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Tischvorlage

11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbereiche Bochum und Hagen zur Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem „Brandt“-Gelände in der Stadt Hagen und in der Stadt Gevelsberg – Aufstellungsbeschluss –

13/0801-1 01.06.2017 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der vorliegenden Tischvorlage 13/0801-1 über die Aufstellung der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbereiche Bochum und Hagen beraten. Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Betroffen ist das „Brandt“-Gelände, welches sich über die Städte Hagen und Gevelsberg erstreckt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Aufstellung dieser Regionalplanänderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die bisher nicht ausgeräumten Anregungen und Bedenken zur vorliegenden Planung zurückzuweisen. Zudem soll die Regionalplanungsbehörde beauftragt werden, die aufgestellte Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

Die Vorlage durchläuft die vorgesehene Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss, bevor sie in der Sitzung der Verbandsversammlung am 30. Juni 2015 zur Beschlussfassung ansteht. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.

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