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Beschlussvorlage

Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2019 - AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH – RZR II Herten GmbH

13/1781 01.07.2020 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Vorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der RZR II Herten GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss der RZR II wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL AG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags mit der AGR mbH weist die Gesellschaft einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 14.059,4 T€ aus, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 10.109,2 T€ entspricht. Die Gesellschaft erhält keine Zuschüsse.

Die wirtschaftliche Entwicklung wird durch stabile mittelfristige Abfallanlieferverträge sowie die Preisentwicklung auf dem Markt für kurzfristige Abfälle beeinflusst, wobei im Jahr 2019 ein leichter Preisanstieg zu verzeichnen war. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden betriebliche Präventionsmaßnahmen umgesetzt, um den Anlagenbetrieb trotz Risiken durch rückläufige Abfallmengen oder Quarantäne von Mitarbeitenden aufrechtzuerhalten. Für das Jahr 2020 werden negative Auswirkungen erwartet, während eine schrittweise Erholung für die Jahre 2021 bis 2023 angenommen wird. Zudem wurde der Kreditvertrag mit der Landesbank Baden-Württemberg zum 30. September 2019 vollständig zurückgeführt. Die Vorlage erfordert keine zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

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