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Beschlussvorlage

Sitzungsgeld für Online-Fraktionssitzungen

13/1783 01.07.2020 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 13/1783 sieht vor, die Auszahlung von Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen auf Online-Formate auszuweiten. Nach dem Entwurf soll das gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 b) der Entschädigungsverordnung zu zahlende Sitzungsgeld neben Präsenzsitzungen auch für Online-Fraktionssitzungen gewährt werden. Diese Regelung soll rückwirkend ab Beginn der 13. Wahlperiode gelten.

Die Grundlage für diesen Vorschlag bilden Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem April 2020. Demnach ist die Zahlung von Sitzungsgeld bei Online-Sitzungen möglich, sofern diese im gleichen Rahmen wie reguläre Fraktionssitzungen durchgeführt werden. Der Ältestenrat hatte bereits im April 2020 eine entsprechende Entscheidung getroffen. Laut Ministerialerlass liegt die Entscheidung über die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen bei der jeweiligen Vertretung und ist nicht an das Bestehen einer epidemischen Lage gebunden.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und soll in der Verbandsversammlung beschlossen werden.

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