Genehmigung der Festsetzung des Umlagesatzes für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nimmt die Genehmigung des Umlagesatzes für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Das zuständige Ministerium hat dem Regionalverband mit Schreiben vom 19. Juni 2020 die Festsetzung des Umlagesatzes in Höhe von 0,68 Prozent der Bemessungsgrundlagen genehmigt.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildete die im Dezember 2019 beschlossene Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021, welche dem Ministerium am 3. März 2020 angezeigt wurde. Die Wirksamkeit der Haushaltssatzung ist gemäß den geltenden Vorschriften an die Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster gebunden.
Aus der vorliegenden Berichtsvorlage geht hervor, dass durch die Genehmigung keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich sind. Der Vorgang ist somit haushaltsneutral.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 129 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 40107102020
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200706102502-0