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Beschlussvorlage

82. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99 ) im Gebiet der Stadt Rheinberg Umnutzung eines Oberflächengewässers für die zweckgebundene Nutzung Ruhehafen Ossenberg Hier: Erarbeitungsbeschluss

13/0566 01.08.2016 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung soll die Erarbeitung der 82. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) beschließen. Gegenstand der Änderung ist die Umnutzung eines Oberflächengewässers im Gebiet der Stadt Rheinberg für die zweckgebundene Nutzung als Ruhehafen Ossenberg. Die Vorlage liegt als Erarbeitungsbeschluss vor und wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt.

Das Verfahren zur Planänderung soll auf Grundlage eines beigefügten Entwurfs durchgeführt werden. Im Rahmen des Verfahrens werden die nach dem Regionalorganisationsgesetz (ROG) und dem Landesplanungsgesetz (LPlG) berührten öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt. Diesen Beteiligten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung sowie zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich vor, bei Bedarf weitere Behörden und Stellen in das Verfahren einzubeziehen.

Parallel zur Beteiligung der Fachstellen wird die Regionalplanänderung beim Kreis Wesel und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zur beabsichtigten Änderung Stellung zu nehmen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.

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