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Beschlussvorlage

EKOCity GmbH - Änderung der Satzung

13/1438 02.05.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung berät über eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity. Der Entwurf sieht vor, auf die Möglichkeit des Ausscheidens aus dem Verband zum 31. Dezember 2023 zu verzichten, und folgt damit einem Empfehlungsbeschluss der EKOCity-Verbandsversammlung.

Gleichzeitig ist eine Änderung des Paragrafen 16 der Satzung beabsichtigt, welcher die Bedingungen für das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern regelt. Demnach wäre ein Austritt des Regionalverbandes Ruhr frühestens zum 31. Dezember 2033 möglich, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Jahren.

Die Grundlage für diesen Beschluss ist das Auslaufen der Verträge zwischen der EKOCity GmbH und den Anlagen zur Abfallbehandlung zum 31. Dezember 2023. Ziel ist es, die Entsorgungssicherheit sowie eine planbare Anlagenauslastung für den Zeitraum von 2024 bis 2033 sicherzustellen. Eine rechtliche Überprüfung der Kooperationsstruktur durch eine externe Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Grundstrukturen weiterhin rechtlich zulässig sind. Die wirtschaftlichen Kalkulationen für den Verlängerungszeitraum basieren auf Prognosen zum Abfallaufkommen und der Berücksichtigung notwendiger Kapazitätsreserven.

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