Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0305 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Haushaltsjahr 2013. Der vorliegende Entwurf sieht vor, den Überschuss in Höhe von 253.726,15 Euro vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 18. September 2015 als beschlussfähiges Dokument vorgesehen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage von § 20 RVRG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zusätzlich enthält das Dokument eine nachrichtliche Information über Ermächtigungsübertragungen für das Haushaltsjahr 2014, die sich auf einen Betrag von 1.366.456,10 Euro belaufen. Finanzielle Auswirkungen durch den vorliegenden Beschluss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.
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