Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AD Essen/ Gladbeck (m), im Abschnitt Teil 02: südlich AD Essen/ Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/ Gladbeck) – AD Essen/ Gladbeck (inklusiv) von Bau-km 0+000,000 bis Bau-km 1+405,547 auf dem Gebiet der Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten Hier: Stellungnahme des RVR
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0103 über die Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der Autobahn A 52 entschieden. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt Teil 02, der sich vom Bereich südlich des Autobahnkreuzes Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis zum Autobahnkreuz Essen/Gladbeck erstreckt. Der betrachtete Bereich umfasst die Baukilometer 0+000,000 bis 1+405,547 auf dem Gebiet der Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten.
Die Verbandsversammlung stimmt der bereits von der Regionaldirektion abgegebenen Stellungnahme zu. Dieser Zustimmung ist jedoch der Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Verbandsgremien untergeordnet. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, den Vorbehalt der Bezirksregierung Münster gegenüber aufzuheben. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge durch den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss vorberatend behandelt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150303114243
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