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Beschlussvorlage

5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicherTeil - im Gebiet der Stadt Dortmund Westfalenhütte Änderung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) und der Allgemeinen Freiraum-und Agrarbereiche Aufstellungsbeschluss

13/0715 03.02.2017 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0715 sieht die Aufstellung der 5. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg vor. Der Fokus der Änderung liegt auf dem Teilabschnitt des Oberbereichs Dortmund, konkret im Gebiet der Stadt Dortmund, insbesondere im Bereich Westfalenhütte.

Gegenstand der Planung ist die Anpassung der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) sowie der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche. Mit dem vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um diese Flächennutzungen im Rahmen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen neu zu regeln.

Im Rahmen der Vorlage wird zudem der Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin vom 11. Januar 2017 zur Kenntnis gebracht. Die Verbandsversammlung soll die nicht ausgeräumten Anregungen und Bedenken aus diesem Verfahren zurückweisen. Es wird festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen zu diesem Vorgang eingegangen sind.

Nach der Verabschiedung des Beschlusses ist die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die aufgestellte Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und ist für die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung werden nicht ausgewiesen.

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