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Beschlussvorlage

82. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Stadt Rheinberg Festlegung eines Oberflächengewässers für die zweckgebundene Nutzung Ruhehafen Ossenberg Aufstellungsbeschluss

13/0793 03.05.2017 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0793 sieht die Aufstellung der 82. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) vor. Gegenstand der Änderung ist das Gebiet der Stadt Rheinberg, in dem ein Oberflächengewässer für die zweckgebundene Nutzung als Ruhehafen Ossenberg festgesetzt werden soll. Die Vorlage basiert auf § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen des Verfahrens wird der Verbandsversammlung vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss in der vorliegenden Fassung zu verabschieden. Die Vorlage beinhaltet zudem die Kenntnisnahme des Berichts der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin vom 25. April 2017 sowie des Ergebnisses des Erarbeitungsverfahrens. Die darin enthaltenen Anregungen und Bedenken sollen zurückgewiesen werden.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich der Rheinische Landwirtschaftsverband e.V. / Kreisbauernschaft Wesel e.V. im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung als zuständige Fachstelle für vier Mitglieder geäußert und am Meinungsausgleichstermin teilgenommen hat. Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die Regionalplanänderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Finanzielle Auswirkungen durch die Maßnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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