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Fraktionsanfrage Antwort

Kriterienkatalog zur Erfassung der Belastungen auf den zum Ankauf stehenden Waldflächen der RAG hier: Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Die Linke vom 25.02.19

13/1388-1 03.05.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Antwort der Verwaltung auf die Fraktionsanfrage der Fraktion Die Linke erläutert die Kriterien zur Erfassung der Bodenqualität auf Waldflächen, die zum Ankauf durch die RAG bereitstehen. Im Rahmen einer Grundstückserhebung wurde die Verwaltung durch die RAG ermächtigt, Auskünfte aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster bei den zuständigen Unteren Bodenschutzbehörden einzuholen. Die Ergebnisse werden in drei Kategorien unterteilt: Flächen ohne Eintragung im Kataster, Flächen mit potenziellem Verdacht aufgrund historischer Erkenntnisse oder Luftbildern sowie als Altlasten- oder Bergaufsichtflächen verzeichnete Grundstücke. Da die Stellungnahmen der Behörden keine genauen Teilflächen ausweisen, beziehen sich die angegebenen Flächenmaße auf die gesamten Flurstücke.

In der Regel sind die Flächen unbelastet. Bei einer möglichen Vornutzung können jedoch Belastungen wie Methanausgasung, Munitionsreste, Schlacken oder mineralölhaltige Stoffe nicht ausgeschlossen werden.

Hinsichtlich der Kampfmittel besteht im Umkreis von 1,5 Kilometern um den ehemaligen Sprengplatz Lavesum ein Vorsorgeabstand durch die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen, ohne dass konkrete Befunde für die Erwerbsflächen vorliegen. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg sind Kampfmittelsondierungen primär bei intensiven Bodeneingriffen erforderlich und stehen einer forstwirtschaftlichen Nutzung sowie dem Gemeingebrauch nicht entgegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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