Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Fraktionsanfrage Antwort

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Freie Wähler i.S. Steuerlicher Querverbund

13/1748-1 03.06.2020 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Freie Wähler zum Thema eines steuerlichen Querverbundes geantwortet. Ein solcher Verbund zielt darauf ab, die Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung durch die Zusammenfassung verschiedener Betriebe gewerblicher Art zu senken, indem technische, organisatorische oder finanzwirtschaftliche Synergien genutzt werden.

Nach Auskunft der Verwaltung ist eine Bildung eines steuerlichen Querverbundes zwischen den Gesellschaften AGR, BMR, RTG und RVR Ruhr Grün derzeit nicht möglich. Die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 4 Abs. 6 KStG, die eine Gleichartigkeit oder eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung der Betriebe erfordern, sind nicht erfüllt. Im RVR-Konzern erzielt aktuell nur die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH operative Gewinne.

Eine mögliche technische Verflechtung zwischen der AGR und der Metropole Ruhr mbH (FMR) durch die Installation von Blockheizkraftwerken wurde als Option für eine Prüfung genannt, wobei ein solches Verfahren als zeit- und kostenintensiv beschrieben wird. Zudem weist die Antwort auf rechtliche Unsicherheiten im EU-Beihilferecht hin. Es ist ungeklärt, ob die steuerliche Begünstigung defizitärer kommunaler Tätigkeiten eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe darstellt. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesfinanzhof wurde Anfang 2020 eingestellt.

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