Regionalplan Ruhr für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr hier: Erarbeitungsbeschluss
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Die Verbandsversammlung hat den Erarbeitungsbeschluss für den Regionalplan Ruhr gefasst. Damit wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Grundlage für das Verfahren bildet eine Entwurfsfassung der Verwaltung.
Im Rahmen des Prozesses werden die betroffenen öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt. Diesen steht eine Frist von sechs Monaten für Stellungnahmen zum Entwurf und zur Begründung zur Verfügung. Parallel dazu wird der Entwurf des Regionalplans in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbands Ruhr für die Dauer von sechs Monaten öffentlich ausgelegt. Eine elektronische Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite des Regionalverbandes Ruhr ist ebenfalls vorgesehen.
Die Verbandsversammlung hat zudem festgestellt, dass sich durch Änderungen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen neue planerische Spielräume ergeben haben. Die Regionalplanungsbehörde soll diese Veränderungen im Rahmen der planerischen Abwägung berücksichtigen und die Entwürfe gegebenenfalls anpassen. Zudem ist der Erlass zur Konkretisierung des Landesentwicklungsplans für Wohnen, Gewerbe und Industrie anzuwenden. Ein informelles Beteiligungsverfahren wird zeitgleich zum formellen Verfahren durchgeführt.
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