Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. §5 abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün am 28. August 2020 wird über die Entlastung des Betriebsleiters beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1763 sieht vor, Herrn Kämmerling in seiner Funktion als Betriebsleiter gemäß §5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW zu entlasten.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Vorgang ist somit als haushaltsneutral einzustufen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Beschlussvorschlag keine weiteren Folgewirkungen oder Auswirkungen auf die Bilanz durch etwaige Veräußerungsgewinne oder -verluste.
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