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Berichtsvorlage

Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2020 – 31.07.2020 für das Haushalts-jahr 2020 genehmigten Haushaltsüberschreitung

13/1819 04.08.2020 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 13/1819 dient der Information der Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2020 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2020. Die Mitteilung erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Nach den rechtlichen Grundlagen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres sichergestellt ist. Die Entscheidung über die Durchführung solcher Ausgaben obliegt dem Kämmerer, sofern keine anderweitige Regelung durch die Vergangenheitsentscheidungen der Verbandsversammlung besteht. Gemäß dem Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbandes Ruhr (RVR) liegt die Entscheidungsbefugnis des Kämmerers bei einem RVR-Eigenanteil von weniger als 100.000 Euro; Beträge, welche diese Grenze überschreiten, erfordern eine Entscheidung durch den Verbandsausschuss.

Die vorliegende Vorlage stellt fest, dass für die gemeldeten Überschreitungen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, wodurch die Haushaltsneutralität gewahrt bleibt. Es sind keine weiteren finanziellen Folgewirkungen aus diesen Vorgängen ersichtlich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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