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Beschlussvorlage

Auswirkungen der Corona-Krise auf die Beteiligungsgesellschaften - Sachstandsbericht mit finanziellen Auswirkungen und zu erwartenden Sonderzuschüssen zum 31.12.2020

13/1821 04.08.2020 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln zur Sicherung der Liquidität von Freizeitgesellschaften. Laut der Beschlussvorlage 13/1821 wird ein Zuschuss von maximal 3,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 beantragt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern.

Nach aktuellen Liquiditätsübersichten wird zum Jahresende 2020 ein gesamter Bedarf von 7,4 Millionen Euro erwartet, wovon der Anteil des RVR 3,9 Millionen Euro beträgt. Dieser Wert liegt unter der im Mai prognostizierten Summe von 8,1 Millionen Euro (RVR-Anteil: 4,1 Millionen Euro), was auf eine aktualisierte Planung unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem teilweisen Wiederaufstieg des Betriebs zurückzuführen ist.

Die finanziellen Auswirkungen resultieren aus der vorübergehenden Einstellung des Bade- und Saunabetriebs sowie der Absage von Großveranstaltungen. Trotz der Wiedereröffnung vieler Anlagen führen Hygienemaßnahmen und Kapazitätsbeschränkungen dazu, dass die Umsatzerlöse in vielen Bereichen unter den Vorjahreswerten liegen. Die Vorlage führt zudem auf, dass im Rahmen der Krise Pachtstundungen oder -erlasse gewährt wurden. Betroffen sind insbesondere Gesellschaften wie die Metropole Ruhr mbH, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH sowie die Revierpark Wischlingen GmbH.

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