Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) - Grundsätze über Art, Dauer und Umfang der Ermächtigungsübertragung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1223 befasst sich mit den Grundsätzen über Art, Dauer und Umfang von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW). Der Antrag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Regelungen zustimmt, welche die Regionaldirektorin mit einer Verfügung vom 4. September 2018 erlassen hat.
Gegenstand der Regelung sind die Vorgaben zur Art und zum Umfang dieser Übertragungen im Rahmen der Haushaltsverwaltung. Die Vorlage war für eine Vorberatung im Verbandsausschuss am 24. September 2018 sowie für die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 5. Oktober 2018 vorgesehen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung des Bereichs Wirtschaftsführung hat die entsprechende Regelung zur Abstimmung vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 40409101336
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180906122045
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180906122050