NKF-Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1539 des Verbandsausschusses sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Entwurf des NKF-Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2017 zur Kenntnis nimmt. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Verbandsversammlung aus dem März 2019 zur Anwendung des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen.
Nach dieser Regelung können die kommunalen Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2017 erstellt werden, ohne dass eine Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss oder eine Prüfung gemäß der Gemeindeordnung erforderlich ist. Voraussetzung hierfür ist die Anzeige des geprüften und festgestellten Gesamtabschlusses 2018 bei der Aufsichtsbehörde bis spätestens zum 31. Dezember 2021. Um die Transparenz für die politischen Gremien zu gewährleisten, wird der Entwurf des Gesamtabschlusses für das Jahr 2017 als Tischvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aus diesem Vorgang ergeben sich keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 131 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 40409101712
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190930124600