Änderung der Rechnungprüfungsordnung der Regionalverbandes Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Ordnung in der vom Rechnungsprüfungsausschuss empfohlenen Fassung zu verabschieden.
Die Überarbeitung ist erforderlich geworden, um die Rechnungsprüfungsordnung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Grundlage hierfür sind die Neufassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie das zweite Weiterentwicklungsgesetz des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW). Im Zuge dieses Verfahrens wurde zudem eine Anpassung in § 1 Absatz 2 vorgenommen, die auf einer Beschlussempfehlung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss basiert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung haushaltsneutral ist. Es ist keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich.
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