Fortführung der Luftbildkooperation - regelmäßige, verbandsweite Bereitsstellung der Luftbildprodukte als umlagefinanzierte Aufgabe des RVR
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) plant die dauerhafte Fortführung der Luftbildkooperation unter der Federführung des Verbandes. Gemäß der Beschlussvorlage 13/1823 soll der RVR künftig regelmäßig standardisierte Luftbildprodukte für das gesamte Verbandsgebiet bereitstellen. Die Finanzierung dieser Aufgabe erfolgt über die Verbandsumlage, wodurch eine direkte Kostenbeteiligung der kommunalen Partner entfällt.
Die Kooperation wurde ursprünglich im Jahr 2017 im Rahmen des Geonetzwerks Metropole Ruhr mit den kreisfreien Städten und Kreisen der Region ins Leben gerufen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Abstimmung von Anforderungen sowie eine Kostenreduktion durch gemeinsame Auftragsvergaben. Eine wissenschaftliche Evaluierung durch Prof. Dr. Kappas von der Georg-August-Universität Göttingen empfiehlt die Übernahme dieser Aufgabe als Daueraufgabe des RVR.
Zusätzlich besteht ein Kooperationsvertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen (Geobasis NRW) für die Jahre 2021 und 2022. Im Rahmen dieses Vertrages beteiligt sich das Land an den Kosten der Befliegungen, während es im Gegenzug auf eigene Befliegungen im Verbandsgebiet verzichtet. Die technischen Rahmenbedingungen werden in Abstimmung mit den kommunalen Partnern in regelmäßigen Arbeitskreistreffen weiterentwickelt. Die Bereitstellung der Produkte erfolgt durch das Referat 9 des RVR.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200805090944-0
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200805090945-2
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