Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Aufhebung des Geschäftsführervertrages mit Herrn Crepaz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 19. September 2016 beschlossen, der Aufhebung des Geschäftsführervertrages der Kultur Ruhr GmbH zuzustimmen. Konkret geht es um den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit dem kaufmännischen Geschäftsführer der Gesellschaft, die zum 10. März 2017 wirksam werden soll.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Regionaldirektorin zur Drucksache Nummer 13/0603 führt dazu, dass die vertragliche Verbindung zwischen der Kultur Ruhr GmbH und der betreffenden Person zum genannten Zeitpunkt endet. Aus den Angaben in der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch jährliche Folgekosten oder Einsparungen im Rahmen des Haushalts zu verzeichnen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160908091640