Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Gesellschaftervereinbarungen - Aktualisierung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wirtschaftsausschuss des Regionalverbands Ruhr nimmt die aktualisierten Gesellschaftervereinbarungen für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) zur Kenntnis. Die Anpassungen basieren auf der im Jahr 2019 durchgeführten Evaluierung der Zuschussbedarfe der einzelnen Betriebsstätten, deren Ergebnisse bereits von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr am 11. Oktober 2019 beschlossen wurden.
Die Neuregelungen für den Zeitraum ab 2020 umfassen unter anderem die Festlegung investiver Zuschüsse auf maximal 400.000 Euro pro Jahr und Betriebsstätte, mit Ausnahme des Mattlerbusches. Für den Mattlerbusch wird ein bisher als liquiditätsbedingt gewährter Sonderzuschuss in einen institutionellen Zuschuss mit einer jährlichen Obergrenze von 1.130.000 Euro umgewandelt. Bei der Betriebsstätte Kemnade erhöht sich der konsumtive Gesellschafterzuschuss von 502.550 Euro auf 1.050.000 Euro pro Jahr. Zudem werden die Fälligkeiten der Zuschusszahlungen weitestgehend vereinheitlicht.
Die Vereinbarungen wurden mit den Beteiligungssteuerungen der jeweiligen Mitgesellschafter abgestimmt. Die finanziellen Auswirkungen sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich ist.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200212135801-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200212135802-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20200212135803-2
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20200212135804-3
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20200212135805-4