Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds der Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/1677 regelt die Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds der Verbandsversammlung. Auf Vorschlag des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Nordrhein-Westfalen) wird die Wahl einer Person als Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied beantragt. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet die Anwendung von § 10 Abs. 9 RVR-G in Verbindung mit § 3 Abs. 8 der Verbandsordnung.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Veränderungen im Haushaltsplan vorgesehen. Eine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist für diesen Vorgang nicht erforderlich, sodass die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Es entstehen durch die personelle Neubesetzung keine Auswirkungen auf die Bilanz des Regionalverbandes Ruhr.
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