Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/153 der Regionaldirektorin sieht die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015 vor. Der vorliegende Antrag wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 27. März 2015 als beschließendes Geschäft vorgesehen.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verbandsversammlung ersucht, der Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen zuzustimmen. Diese Maßnahme dient der Fortführung der budgetären Befugnisse aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr im laufenden Wirtschaftsjahr. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Übertragung keine finanziellen Auswirkungen in Form von Mehraufwendungen, zusätzlichen Investitionsauszahlungen oder jährlich erwarteten Folgekosten. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150320093146