Abbildung von Deponien im neuen Regionalplan hier: Antwort der Verwaltung und des LANUV
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) haben auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Darstellung von Deponien im neuen Regionalplan Ruhr reagiert.
Basierend auf einer Bedarfsanalyse für Deponien der Klasse I wäre das vorhandene Volumen im Geltungsbereich des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Jahr 2027 theoretisch erschöpft. Unter Berücksichtigung geplanter Kapazitäten ließe sich die Restlaufzeit bis zum Jahr 2035 ausdehnen. Diese Schätzung berücksichtigt jedoch keine Abfallmengen aus angrenzenden Regionen sowie Abfälle, die derzeit aufgrund fehlender Kapazitäten anderer Deponieklassen dort entsorgt werden. Um die Entsorgungssicherheit über den gesamten Planungszeitraum zu gewährleisten, wird empfohlen, weitere potenzielle Standorte darzustellen.
Bei der Auswahl der Standorte im Regionalplan Ruhr liegt kein flächendeckendes Eignungskonzept zugrunde, sondern die Sicherung potenziell genehmigungsfähiger Flächen. Dabei werden vorrangig bereits genutzte Standorte wie ehemalige Halden betrachtet, um den Flächenverbrauch zu minimieren und vorhandene Infrastrukturen zu nutzen. Neben der Prüfung ehemaliger Bergbauhalden wurde auch ein Standort in Hünxe aufgrund geologischer Eignung und bestehender Verfahren gesichert. Für die meisten ausgewiesenen Gebiete liegen bereits abfallrechtliche Planfeststellungen vor; Ausnahmen bestehen unter anderem für Standorte in Duisburg, Dorsten, Marl und Hünxe.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 40603101526
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190306154042