Regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr liegt den politischen Gremien zur Kenntnis vor. Nachdem der Entwurf des Endberichts der zweiten Stufe bereits im Herbst 2019 vorgelegt wurde, wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens verschiedene Regionalkonferenzen sowie Informationsveranstaltungen für Vertreter der Wirtschaftsförderung, der IHK und der HWK durchgeführt.
Die ursprünglich geplante Frist für die Einreichung von Anregungen durch beteiligte Kommunen, Kreise und Verbände bis zum 29. Mai 2020 kann aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden. Die im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Kontaktbeschränkungen führten zu Ausfällen politischer Gremiensitzungen in den betroffenen Gebietskörperschaften, wodurch eine rechtzeitige Befassung der Gremien erschwert wurde.
Um die Beteiligung aller Akteure sicherzustellen, hat der Regionalverband Ruhr den Zeitraum für Stellungnahmen bis zum 30. September 2020 verlängert. Nach Abschluss dieser Phase wird die Verwaltung die Auswertung der eingegangenen Hinweise vornehmen. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse des gesamten Prozesses im Frühjahr 2021 den politischen Gremien des Regionalverbandes zur Beratung vorzulegen. Für den Haushalt ergeben sich aus diesem Vorgang keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen.
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